Weitere Entscheidung unten: BFH, 16.02.2012

Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11   

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https://dejure.org/2012,10895
BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11 (https://dejure.org/2012,10895)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2012 - IX R 16/11 (https://dejure.org/2012,10895)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - IX R 16/11 (https://dejure.org/2012,10895)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung - Veranlassungszusammenhang

  • openjur.de

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung; Veranlassungszusammenhang

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1
    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung - Veranlassungszusammenhang

  • Bundesfinanzhof

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung - Veranlassungszusammenhang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 EStG 2002, § 22 Nr 2 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung - Veranlassungszusammenhang

  • rewis.io

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung - Veranlassungszusammenhang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abziehbarkeit von Ausbaukosten für einen Öltank als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Folgen des Ausbaus des Öltanks auf Grund eines geplanten Verkaufs des Mietobjekts

  • datenbank.nwb.de

    Ausbau eines Erdtanks im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbungskosten "Vermietung": Nicht wenn Mietobjekt verkauft wird!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tankausbau bei Grundstücksveräußerung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausbau eines Erdtanks

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1005
  • BFH/NV 2012, 1108
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11
    Die Kosten für den Ausbau des Öltanks seien mit Blick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 2010 VIII R 20/08 (BFHE 229, 151, BStBl II 2010, 787) als nachträgliche Werbungskosten zu beurteilen.

    Denn bei den nachträglichen Schuldzinsen war der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang nicht unterbrochen, weil sie dazu dienten, einen steuerrechtlich erheblichen Veräußerungs- oder Aufgabeverlust zu finanzieren (BFH-Urteil in BFHE 229, 151, BStBl II 2010, 787 Rz 26).

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11
    Daran fehlt es, soweit die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/ NV 2008, 933, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11
    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12

    Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen

    Daran fehlt es, soweit die Aufwendungen durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, und vom 24. Januar 2012 IX R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • BFH, 19.03.2013 - IX R 41/12

    Keine Zwangsläufigkeit von Kosten einer Teilungsversteigerung - Kein

    Daran fehlt es z.B., soweit die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 16/11, BFH/NV 2012, 1108, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12

    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung;

    Zum anderen wurden mit BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 16/11 (BFH/NV 2012, 1108) die Aufwendungen für den Ausbau eines Öltanks wegen gegebener Veranlassung durch die nicht steuerbare Veräußerung des Vermietungsobjekts nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften angesehen.
  • FG München, 10.09.2015 - 15 K 632/13

    Abzug von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Daran fehlt es z.B., soweit die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 2012 IX R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • FG Hessen, 12.11.2019 - 7 K 352/19

    Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten als Sonderwerbungskosten im Rahmen

    Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, d. h. durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 24. Januar 2012 - IX R 16/11 -, BFH/NV 2012, 1108 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12

    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als

    Daran fehlt es, soweit die Aufwendungen durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, und vom 24. Januar 2012 IX R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • FG Düsseldorf, 18.07.2011 - 11 V 1620/11

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und

    Zwar wird diese Auffassung auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vertreten (Urteil des FG Köln vom 30. März 2011 9 K 3079/10, StE 2011, 388, Az. des BFH: IX R 16/11).
  • FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12

    Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang

    Nach bisheriger Rechtsprechung wurde der Bezug zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint, soweit die Aufwendungen ganz durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietobjekts veranlasst sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/ NV 2008, 933 und vom 24. Januar 2012, IV R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
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Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11892
BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11 (https://dejure.org/2012,11892)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2012 - IV B 57/11 (https://dejure.org/2012,11892)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - IV B 57/11 (https://dejure.org/2012,11892)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i. S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • openjur.de

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i.S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5a Abs 4 S 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 34c Abs 4
    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i.S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i.S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 5a Abs 4 S 1 EStG 1997, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i.S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • rewis.io

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i.S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 5a Abs. 4 S. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Einordnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i.S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftsgüter im ertragsteuerlichen Sinne; Fremdwährungsverbindlichkeit als Wirtschaftsgut

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Vor 1974 waren nach § 34c Abs. 4 EStG nur solche Einkünfte begünstigt, die unmittelbar aus Beförderungsleistungen eines deutschen Schiffs im internationalen Verkehr herrührten; deshalb minderten Zinsaufwendungen für Fremdmittel zum Erwerb eines neuen Schiffs die begünstigten Einkünfte nicht (näher dazu BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155, unter 2.b aa der Entscheidungsgründe, m.w.N.).

    Für die ab 1974 gültige Rechtslage ist der erkennende Senat indes davon ausgegangen, dass Zinsaufwendungen für Anschaffungskredite zum Erwerb eines Seeschiffs nunmehr auch die tarifermäßigten Schifffahrtseinkünfte minderten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155).

  • BFH, 29.09.2011 - IV B 56/10

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht mit Ingangsetzen des Gewerbebetriebs

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 29. September 2011 IV B 56/10, juris).
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    In Gestalt des Unterschiedsbetrags werden die bei Übergang vom Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) zur Tonnagebesteuerung vorhandenen stillen Reserven eines Wirtschaftsguts offen gelegt (näher hierzu z.B. BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Dementsprechend sieht der BFH in ständiger Rechtsprechung Schulden bzw. Verbindlichkeiten als negative Wirtschaftsgüter an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. März 1998 II R 14/95, BFH/NV 1998, 1334; vom 17. April 2007 IX R 44/05, BFH/NV 2007, 1834; vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Auch in dem von der Klägerin angesprochenen Verfahren VIII R 58/07 ist der BFH in seinem Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07 (BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491) davon ausgegangen, dass eine Darlehensschuld --dort eine Verbindlichkeit in Fremdwährung-- als Wirtschaftsgut in Betracht kommt.
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    dd) Soweit die Klägerin eine (vermeintlich) fehlerhafte Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung durch das FG rügt, kann vorliegend auch damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05

    Zur beibehaltenen Zuordnungsentscheidung übernommener Verbindlichkeiten zum

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Dementsprechend sieht der BFH in ständiger Rechtsprechung Schulden bzw. Verbindlichkeiten als negative Wirtschaftsgüter an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. März 1998 II R 14/95, BFH/NV 1998, 1334; vom 17. April 2007 IX R 44/05, BFH/NV 2007, 1834; vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 29. September 2011 IV B 56/10, juris).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
    Für Betriebsvermögen i.S. der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 5 Abs. 1 EStG geht der Große Senat des BFH davon aus, dass dieses nicht nur aus positiven, sondern auch aus negativen Wirtschaftsgütern besteht (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, ausführlich auch zum Begriff des Wirtschaftsguts).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 14/95

    Berücksichtigung von auf variablen Privatkonten verbuchten Guthaben von

  • BFH, 15.05.2014 - IV R 60/10

    Keine Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrags

    Zu den Wirtschaftsgütern, für die nach § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG ein Unterschiedsbetrag festzustellen ist, gehören auch negative (passive) Wirtschaftsgüter wie die hier im Streit befindliche Fremdwährungsverbindlichkeit (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Februar 2012 IV B 57/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 32/13

    Tonnagebesteuerung: Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden von

    Bei den Fremdwährungsverbindlichkeiten handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, für das in Höhe der Differenz zwischen ihrem Buchwert und ihrem Teilwert nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 5a Abs. 4 S. 2 EStG ein Unterschiedsbetrag zu bilden war (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.2012 IV B 57/11, BFH/NV 2012, 1108).
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